Antrag des OV Ulrich: Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuergerechtigkeit

14. Februar 2024

Dieser Antrag wurde vom Ortsverein Ulrich gestellt und auf der Jahreshauptversammlung des Unterbezirks vom 6. 11. 2021 beschlossen und zur Anregung/Realisierung an die Bayern SPD und an die SPD-Landtagsfraktion weitergeleitet.

Der Antrag:

Im Hinblick auf die Tatsache dass die Corona-Pandemie nicht nur eine Katastrophe für viele Menschen, Familien und die gesamte Gesellschaft ist sondern auch eine ausgeprochen teure Angelegenheit sein wird, finden es die Mitgleider des Ortsvereins höchste Zeit gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen. Sie beschlossen deswegen den nachfolgenden Brief und sandten ihn an

An die SPD-Bundestagsfraktion
An den Bundesfinanzminister Olav Scholz
An die MdB Ulrike Bahr
An die Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjahns
An den Unterbezirk Augsburg
An die Jusos Augsburg
An die AG60+ Augsburg
An die Ortsvereine des Unterbezirks Augsburg der SPD

Die sog. „Corona-Krise“ hat neben vielen Todesfällen, massenhaften Erkrankungen, großen Einschränkungen des bürgerlichen Lebens und einer starken Beeinträchtigung des Wirtschaftsgeschehens finanzielle Folgen deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.

Die Adressanten sind aufgefordert sich einzusetzen dafür:
1. Dass die finanzielle Belastung des Bürgers so gering wie möglich gehalten wird.
2. Dass zu diesem Zwecke energisch gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche vorgegangen wird.
3. Dass zu diesem Zwecke die Steuerfahndungsbehörden personell um mindestens 20% aufgestockt werden, dass die Erfüllung dieser Aufgaben möglich ist.
4. Dass nur mit einem gewichtigen Grund in die Aufgabenerfüllung der Steuerfahndungsbehörden eingegriffen werden darf.

Zu 1. In der Berichterstattung werden Kosten und Garantieleistungen von mehr als einer Billion Euro genannt. Dadurch wird der Bundeshaushalt ein Defizit von 7,5% aufweisen und der Verschuldungsgrad der Bundesrepublik auf 75% des BIP steigen (SZ 23.4.2020). Bevor der Normalsteuerbürger durch Leistungskürzungen und/oder Steuererhöhungen belastet wird, sollen alle anderen Steuerquellen ausgeschöpft werden.

Zu 2. Der gesamten EU gehen nach Berechnungen der University of London z.B. im Jahr 2015 825 Mrd Euro verloren. Deswegen soll

a. die Identität von Investoren, soweit nicht bekannt, offengelegt werden. Sie müssen nachweisen aus welchen Quellen dieses Geld stammt und dass es schon einmal versteuert wurde. Zu diesem Zwecke soll – wie in Italien schon üblich – eine Beweislastumkehr eingeführt werden.

b. Vielen öffentlichen Berichterstattungen zu Folge sind die Finanzbehörden personell unterbesetzt und können ihre Aufgaben nur begrenzt wahrnehmen. Die Folge ist, dass viele Steuerverbrechen nicht aufzuklären sind und es zu Steuerausfällen in hoher Milliardenhöhe kommt. Der Ankauf von Steuer-CDs (z.B. durch den damaligen NRW-Finanzminister Walter-Borjahns) zeigt, dass die Arbeit von Steuerfahndern ein Vielfaches ihrer Kosten einbringt. Aus diesem Grund sind die Steuerbehörden so auszustatten, dass die Steuerpflicht überall durchsetzt werden kann.

c. Die Einführung einer Quellensteuer nach dänischem Vorbild dürfte dem Ziel einer ausnahmslosen Durchsetzung der Steuerpflicht dienlich sein.

d. In den 90er Jahren wurde aus Hessen berichtet, dass Beamte des Finanzamtes Frankfurt V, die sich um große Steuerhinterzieher kümmerten und u.a. bei der Commerzbank Steuernachzahlungen von über 1 Mrd € holten, massiv unter Druck seitens der Landesregierung gesetzt wurden. Mit fragwürdigen Psychiatrischen Gutachten und Umorganisationen innerhalb des Amtes wurde den Beamten die Zuständigkeit entzogen, vier verließen die Steuerfahndung. Diejenigen, die solchen Druck ausüben oder Anweisungen geben eine rechtskonforme Steuereintreibung zu behindern, müssen zur Rechenschaft gezogen und nach geltendem Recht bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen Patrick Probst Vorsitzender

Infos zum letzten Punkt

Auszug aus Wikipedia: Suchbegriff: Steuerfahnder-Affäre

Die Steuerfahnder-Affäre (manchmal auch Paranoia-Affäre) ist eine politische Affäre mit juristischen Folgen um die behauptete Ausschaltung von Steuerfahndern bei der erfolgreichen Ausübung ihrer Dienstpflichten mithilfe von Dienstanweisungen, Versetzungen, organisatorischer Umstrukturierung, psychiatrischen Gutachten und Zwangspensionierung. Sie waren im Finanzamt Frankfurt V tätig. Den vier hessischen Steuerfahndern Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie den Eheleuten Heiko und Tina Feser wurde in nahezu wortgleichen Gutachten „paranoid-querulatorische Entwicklung“ oder auch eine Anpassungsstörung[1] attestiert. Diese Beamten wurden im Dezember 2015 in letzter Instanz rehabilitiert. Der Psychiater Thomas Holzmann, der auch nach dem Urteil des Gießener Gerichts von 2009 von weitgehend korrektem Verhalten seinerseits ausging, wurde in allen vier Fällen zu Schadensersatz verurteilt. Das Land Hessen hat die Wiedereinstellung angeboten, aber noch keine Entschuldigung und Übernahme etwaiger weiterer Entschädigungsleistungen zugesagt (Stand Januar 2017).[2] . . . Weitere Information: Sie dort (Wikipedia)

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