Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer energischer voran treiben!

09. Juli 2024

Das Parteipräsidium der SPD hat mit ihrem Beschluss vom 26. 8. 2019 die Wiedererhebung der Vermögenssteuer gefordert. Wir haben uns dessen erinnert und stellen fest, dass dieser Beschluss noch nicht realisiert wurde, vielmehr ganz aus der politischen Diskussion verschwunden ist. Im Hinblick auf die gewaltigen Herausforderungen die vor uns liegen, soll die von der CDU-CSU-FDP-Regierung seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögenssteuer wieder erhoben werden. Zweck dieser Erhebung soll sein:

  • Den Bildungsstandard unseres Nachwuchses weiter zu entwickeln.

  • Die enormen Herausforderungen der Umweltschäden zu bewältigen.

  • Mit der besseren Ausrüstung der Bundeswehr der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es wieder Regierungen gibt, die den Krieg als Mittel der Politik betrachten und damit ein größeres Schutzbedürfnis für uns entsteht.

  • Mit der dem Vordringen der künstlichen Intelligenz in Produktion, Handel und Verwaltung steht ein großer Wandel der Arbeitswelt bevor. Dadurch entsteht ein großes Weiterbildungs- und Schutzbedürfnis bei Arbeitsnehmern und Freischaffenden. Dazu benötigen wir umfangreiche finanzielle Mittel.

Wir fordern wir den Parteivorstand auf, die Wiedererhebung der Vermögenssteuer energischer voran zu treiben.

Zum weiteren Vorgehen greifen wir auf die Eckpunkte des Beschlusses vom 26. 8. 2019 zurück

  • Die persönliche Vermögensteuer soll die Steuerbelastung auf besonders reiche Teile der Bevölkerung konzentrieren, was durch hohe persönliche Freibeträge sichergestellt wird.

  • Die Besteuerung orientiert sich am Modell der Schweiz, d.h. neben natürlichen Personen sollen damit auch juristische Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften – eigenständig der Vermögensteuer unterliegen.

  • Die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Bewertung des Vermögens werden korrigiert. Die Bewertung insgesamt, auch bei Grundstücken, orientiert sich grundsätzlich an den Maßstäben der Erbschaftsteuer.

  • Mit der Vermögensteuer werden keine Arbeitsplätze gefährdet. Verschonungsregeln zur Vermeidung von Substanzbesteuerung sollen eingebaut werden.

Ausgestaltung und Parameter

  • maßvoller, einheitlicher Steuersatz von 1 vH (möglicher höherer Steuersatz für Superreiche);

  • hohe persönliche Freibeträge für Ledige/für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner;

  • Einbeziehung von Kapitalgesellschaften in die subjektive Steuerpflicht mit einer Freigrenze für steuerpflichtige Vermögen.

  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Hier sind zwei Möglichkeiten zu diskutieren. Dazu gehört die jeweils hälftige Berücksichtigung des Vermögens auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und bei den Anteilseignern (das sogenannte Halbvermögensverfahren). Eine andere Möglichkeit besteht darin, Betriebsvermögen, auch von Kapitalgesellschaften, ausschließlich auf Ebene der natürlichen Person, der die Beteiligung oder der Betrieb gehört, zu versteuern.

  • verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens in Anlehnung an die Erbschaftsteuer;

  • Auslandsvermögen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind;

  • Sicherstellung des Steuervollzugs durch Einführung einer Meldepflicht der Banken über Wert und Umfang der in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände;

  • weitgehende Freistellung des Altersvorsorgevermögens, d.h. insbesondere private Rentenversicherungen, für die analoge Prinzipien gelten wie für die gesetzlichen Rentenansprüche;

  • Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen. Wir fordern den Bundesvorstand der SPD, den Landesvorstand Bayern und den Unterbezirk Augsburg auf dieses Thema wieder aufzugreifen, in die öffentliche Diskussion einzubringen und auf eine Realisierung hin zu arbeiten.

Genossinnen und Genossen, die sich eingehender mit dem Thema befassen wollen, können dies tun mit https://www.spd.de/aktuelles/vermoegensteuer/ Und https://www.fes.de/wissen/vermoegensteuer

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