Die starken Geburtenjahrgänge von 1955 bis 1960 kommen ins Rentenalter und verändern durch ihre Anzahl das Verhältnis von Beitragszahler und Rentenempfängern. Das bedeutet entweder Erhöhung der Beiträge und/oder Senkung der Renten. So wird dies in der Öffentlichkeit diskutiert. Schon jetzt sei die DRV (Deutsche Rentenversicherung) auf Zuschüsse des Bundes angewiesen um die Renten auszahlen zu können.
Dieser Beitrag räumt auf mit der Sage, dass der Bund jährlich einen Zuschuss (2024 z.B. 87,8 Mrd €) bezahlt. Richtig ist dass Der Bund die DRV nötigt sozialpolitische Leistungen auszuzahlen (2024 133,8 Mrd €}, die er beschlossen hat. Er erstattet ihr jedoch nur einen Teil davon. Dadurch entsteht bei der Rentenkasse ein Defizit von 46 Mrd €. Dieses Defizit hat der Rentenbeitragszahler zu begleichen. Wenn der Bund das bezahlen würde was er anschafft wäre das Problem der Babyboomer sehr entschärft.
Die DRV benötigt eine andere Rechtsform. Sie muss selbstverwaltet sein und die Haushaltshoheit haben. Ein Zugriffsrecht des Bundes und damit eine Quelle von Problemen würden dann entfallen.
Die Einzahlungen der Versicherten unterliegen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes eingeschränkt nur durch ein Verkaufsverbot, Beleihungsverbot und Pfändungsverbot.
Dem Arbeitskräftemangel entgegentreten durch schnellere Nachqualifizierung von Arbeitslosen und Arbeitslosigkeitsgefährdeten. Dadurch entstehen Einkommen, es werden die Sozialkassen entlastet und es fließen Beiträge zur Rentenversicherung.
Auch eine schnellere Qualifizierung und/oder Anerkennung der heimatlichen Berufsabschlüsse bei Immigranten entlastet die Sozialkassen und durch schnellere Arbeitsaufnahme entstehen auch hier Beiträge zur Rentenversicherung.
Höhere Frauenquote in der Arbeitswelt durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Freischaffende nach dem Vorbild Österreichs
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wie in der Schweiz.
In Zeiten, in denen die Junge Union den im Koalitionsvertrag ausgehandelten „Rentenkompromiss“ in Frage stellt und dadurch auch das Platzen der Regierungskoalition in Kauf zu nehmen scheint, seien in der Folge die Positionen der Kontrahenten nochmals kurz vorgestellt.
Dadurch, dass die starken Geburtsjahrgänge von 1955 bis 1960 in das Rentenalter kommen und die Geburtsjahrgänge danach relativ schwach sind, verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern. Es scheint eine nahezu unlösbare Aufgabe zu sein die Rentenbeiträge nicht ins Uferlose steigen zu lassen und die Rentenhöhe nicht in die Hungergrenze heranzuführen. Für die momentane Regierungspolitik gilt bis zum Jahre 2031 eine Rentenuntergrenze von 48% und eine Beitragsobergrenze bis maximal 20%. Eine Gruppe von MdBs der Jungen Union stellen diese Fraktionsvereinbarung in Frage mit dem Verweis darauf dass das bei der momentane Lage daraus hinausläuft, dass 1,2 Aktive einen Rentner zu finanzieren haben. Das sei dieser Generation nicht zuzumuten und so müssen radikale Schritte her um ihre Belastung zu reduzieren.
Es eine sog. Umlagesystem, d.h. dass die arbeitende Generation mit ihren vom Lohn abgezogenen Rentenversicherungsbeiträgen die Renten der passiven Generation bezahlt. Ein Polster von 1,5 Monatsrenten ist für ausgewöhnliche Fälle gebildet. Die Rentenansprüche die der Beitragszahler mit seiner Bezahlung erwirbt genießt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes jedoch nicht den Eigentumsschutz des Grundgesetzes (im Gegensatz zu den Pensionsansprüchen der Beamten). Das hat gravierende Folgen sowohl für die Beitragshöhe als auch für die Rentenhöhe. Denn dadurch wird die Rentenkasse für den Zugriff der Bundesregierung geöffnet. Und sie greift zu. Begonnen hat diese Unsitte Bundeskanzler Adenauer im Jahre 1957. Er hat ein Sozialgesetz erlassen und die Bundesagentur (als nachgeordneter Behörde) angewiesen die Leistungen dafür auszuzahlen. Das ausgezahlte Geld soll die Agentur dann von der Bundeskasse erhalten. Der Clou: das tat sie nur zum Teil und dieser Teil, d.h. das Zuwenige, wurde als Zuschuss zur Rentenkasse deklariert. Der verbleibende offene Betrag musste von der Rentenkasse, d. h. dem Beitragszahler, übernommen. So wurde der dreiste Griff in die Rentenkasse verschleiert und zugleich Der Eindruck erweckt, die Rentenversicherung sei ein marodes System das durch Zuschüsse gepäppelt werden müsse. Alle Regierungen seit Adenauer, einschließlich der jetzigen, haben diese Methode weitergeführt und so kommt die Schräglage der DRV (Deutsche Rentenversicherung) zustande. Im Jahr 2024 hat sich dadurch folgendes Bild ergeben.
Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen versicherugsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausgeglichen werden.
VfL = versicherungsfremde Leistungen, Diagramm: © Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V
RV = Rentenversicherung ,
KnV = Knappschaftsversicherung,
KVdR = Krankenversicherung der Rentner
Quellen: = DRV Rentenersicherung in Zahlen 2025, Seite 2021
Dieses Diagramm zeigt dass auf der Einnahmeseite mit den Beiträgen und Sonstiges 309,6 Mrd € zugeflossen sind und auf der Ausgabenseiten (Rentenansprüche, Beiträge KVfR, Reha und Ausgleich RV/KrV) lediglich 258,2 Mrd € ausbezahlt werden mussten. Ohne die versicherungsfremden Leistungen stünden den Rentner 46 Mrd € mehr zu. Das heißt: Die Renten könnten deutlich höher oder die Versicherungsbeiträge deutlich niedriger sein.
dass mit der Methode Rente runter und mehr private Vorsorge das Problem der Altersversorgung nicht zu lösen ist. Es müssen also eine Reihe Stellschrauben her. Hier seine einige genannt.
bekommt eine geänderte Rechtsform mit einer Selbstverwaltung mit Haushaltshoheit. D.h. die bestehende Selbstverwaltung ist mit größeren Kompetenzen ausgestattet werden. Sie muss eine tatsächliche Selbstverwaltung werden. Externe Instanzen haben kein Zugriffsrecht auf die Finanzen der GRV. Die Einzahlungen der Versicherten fallen unter das Eigentumsrecht des Grundgesetzes. Dieses Eigentum bleibt somit dem Versicherten vorbehalten. Nur eine Einschränkug soll es geben: Er kann es nicht verkaufen, beleihen und es kann auch nicht gepfändet werden. Es ist ausschließlich zu seiner Altersicherung vorhanden. Das würde heißen, der Bund zahlt dann seine Sozialleistungen selber. Die Angelegenheit muss rechtlich so geregelt sein, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. 2. 2007, das das Eigentumsrecht des Versicherten verneinte, nicht mehr zutrifft. Das bedeutet zum Beispiel für das Jahr 2024 dass der Bund die Minderzahlung von 46 Mrd € selber übernehmen muss und die GRV in Zukunft keine „Zuschüsse“mehr benötigt.
Das sind sozialpolitische Leistungen des Bundes die dieser in eigenen Gesetzen beschlossen hat. Diese Leistungen sind keine Aufgaben der Rentenversicherung sondern Leistungen die alle Bevölkerungsschichten betreffen und von diesen auch via Steuern bezahlt werden sollen. Es geht hier nicht darum die Leistungen in Frage zu stellen, sondern den Bezahlmodus zu verändern. Anders ausgedrückt: Wer anschafft bezahlt!
Im Einzelnen gehören u. a. dazu:
Anwartschaften aus Ersatzzeiten,
Renten nach dem Fremdrentengesetz,
Anrechnungszeiten,
die Höherbewertung der Berufsausbildung und der Sachbezugszeiten,
Rente nach Mindesteinkommen,
abschlagsfreie Renten vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters
Kindererziehungszeiten,
Mütterrente
(Diese Aufzählung dient der Illustration, sie ist nicht vollständig und noch einmal: Damit werden nicht diese Leistungen kritisiert sondern lediglich der Bezahlmodus)
Mit diesen Maßnahmen erübrigt sich das Gerede von der Unbezahlbarkeit des Babyboomer-Rentnerberges. Ein Rückgang der Sozialtransferbezieher und eine Zunahme von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen lässt das Problem schrumpfen. Kurzum: Es verliert seine Schrecken. Damit kann eine Zukunft erwartet werden in der die aktive und die passive Generation auf einem zeitgemäßen Wohlstandslevel zusammenleben kann. J.R.
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