Die Babyboomer - ein deutsches Schreckgespenst

Kurzfassung#

Die starken Geburtenjahrgänge von 1955 bis 1960 kommen ins Rentenalter und verändern durch ihre Anzahl das Verhältnis von Beitragszahler und Rentenempfängern. Das bedeutet entweder Erhöhung der Beiträge und/oder Senkung der Renten. So wird dies in der Öffentlichkeit diskutiert. Schon jetzt sei die DRV (Deutsche Rentenversicherung) auf Zuschüsse des Bundes angewiesen um die Renten auszahlen zu können.

  • Dieser Beitrag räumt auf mit der Sage, dass der Bund jährlich einen Zuschuss (2024 z.B. 87,8 Mrd €) bezahlt. Richtig ist dass Der Bund die DRV nötigt sozialpolitische Leistungen auszuzahlen (2024 133,8 Mrd €}, die er beschlossen hat. Er erstattet ihr jedoch nur einen Teil davon. Dadurch entsteht bei der Rentenkasse ein Defizit von 46 Mrd €. Dieses Defizit hat der Rentenbeitragszahler zu begleichen. Wenn der Bund das bezahlen würde was er anschafft wäre das Problem der Babyboomer sehr entschärft.

  • Die DRV benötigt eine andere Rechtsform. Sie muss selbstverwaltet sein und die Haushaltshoheit haben. Ein Zugriffsrecht des Bundes und damit eine Quelle von Problemen würden dann entfallen.

  • Die Einzahlungen der Versicherten unterliegen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes eingeschränkt nur durch ein Verkaufsverbot, Beleihungsverbot und Pfändungsverbot.

  • Dem Arbeitskräftemangel entgegentreten durch schnellere Nachqualifizierung von Arbeitslosen und Arbeitslosigkeitsgefährdeten. Dadurch entstehen Einkommen, es werden die Sozialkassen entlastet und es fließen Beiträge zur Rentenversicherung.

  • Auch eine schnellere Qualifizierung und/oder Anerkennung der heimatlichen Berufsabschlüsse bei Immigranten entlastet die Sozialkassen und durch schnellere Arbeitsaufnahme entstehen auch hier Beiträge zur Rentenversicherung.

  • Höhere Frauenquote in der Arbeitswelt durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  • Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Freischaffende nach dem Vorbild Österreichs

  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wie in der Schweiz.

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Unsere Politik

Wohnungsbau in Augsburg 1 - Mietrecht, Bodenrecht und Umweltschutz (5.2022)

Warum diese Anträge?

Mitglieder des Ortsvereins Ulrich haben beobachtet, dass es auf dem Wohnungsmarkt in Augsburg zu einem immer größer werdenden Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage kommt. Die Folge davon sind Mieterhöhungen und Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Durch die noch größeren Probleme in München, drängen von dort Menschen auf den Augsburger Wohnungsmarkt. In Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Augsburg hat der Ortsverein Ulrich Fakten zusammen betragen.

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Wie Reichtum verschwindet . . .

Zumindest in der Statistik des „Armuts- und Reichtumsbericht“ des Gutachtergremiums der Bundesregierung . Das geht so:

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. . . und wie man ihn wieder entdecken kann.

Das ist nachzulesen in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 29. Juni 2021. Unter dem Titel „Reichtum kennt keine Krise“ berichtet sie, dass die Millionäre und Milliardäre dieser Welt die Corona-Pandemie glänzend überstanden, ja dass sie überdurchschnittlich profitiert haben.

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Wohnungsbau in Augsburg 2 (10.2020)

Themenabend des Ortsvereins am 15. Oktober 2020 im Zeughaus

Das könnte man als Titel über diesen Abend schreiben, denn Entspannung bei bezahlbaren Wohnungen ist nicht in Sicht. Zunächst ging der Referent auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt ein. Auf dem „freien Wohnungsmarkt“ sei eine rege Bautätigkeit. Das Problem dabei ist, dass die Maximalkosten für diese Wohnungen inzwischen bei maximal 7 bis 8 tausend Euro pro qm liegen und somit für eine große Zahl der Bürger nicht erschwinglich ist. Eine 100 qm große Wohnung erfordert immerhin 700 bis 800 tausend Euro, eine 80 qm große Wohnung immerhin 490 bis 560 tausend Euro. Da bleibt nur ein relativ kleiner Kreis von Käufern übrig und es besteht die Gefahr, dass große Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen bleiben und ihr Leben wohl als Pendler vom billigeren Umland einrichten müssen.

Wohnen darf nicht Luxus werden!
Damit das nicht passiert hat man in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt, dass 30 % der Wohnungsneubauten als EOF-Wohnungen errichtet werden müssen. Eine

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